Pressemitteilung Stalking

Stellungnahme zur Änderung des Nachstellungsparagraphen

25-07-2016 | Der Frauennotruf Saarland begrüßt die Änderung im Strafgesetzbuch über den Schutz vor Nachstellungen. Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass Stalking auch eine Straftat ist, wenn die Handlung eines Täters dazu „geeignet“ ist, das Leben des Opfers gravierend zu beeinträchtigen.

Der Paragraph 238 Absatz 1 wurde nun von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umgewandelt. Als Erfolgsdelikt hing die Strafbarkeit von Nachstellungen ganz entscheidend davon ab, wie den Betroffenen der Umgang mit der Situation gelang. War es ihnen möglich, aus unterschiedlichen Gründen (stabiles soziales Umfeld oder andere positive Einflussfaktoren), ihre Lebensführung beizubehalten und dem Druck nicht nachzugeben, hieß es, der Täter war nicht „erfolgreich“ und somit nicht strafbar. Die Strafbarkeit hing von der Reaktion der Betroffenen ab, nicht von der Aktion des Täters.

Nun wird durch die Umwandlung in ein Eignungsdelikt das Verhalten des Stalkers maßgeblich sein für eine Strafbarkeit, auch wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. Bis zu drei Jahre Gefängnis können verhängt werden. Schwierig wird dabei die Beurteilung der Gerichte sein, welches Täterverhalten als „objektiv geeignet“ angesehen wird, die Lebensführung von Betroffenen zu beeinträchtigen. Äußerst kritisch ist auch, dass Punkt 5 im Paragraphen gestrichen werden soll, wonach auch „vergleichbare Handlungen“ strafbar sind. So könnten Stalker sich Lücken suchen, die nicht strafbar sind und dennoch das Opfer massiv beeinträchtigen.

 

Der Frauennotruf Saarland berät Frauen, die unter anderem Opfer von Nachstellungen wurden, auch wenn die Tatzeit schon länger zurückliegt.
Die Beratungen sind kostenlos über Telefon und auch persönlich, vertraulich und auf Wunsch anonym.
Wir sind telefonisch direkt erreichbar Mo + Do von 14:00 – 17:00 Uhr, Di + Fr von 09:00 – 12:00 Uhr
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