Page 4 - FrauenNotruf Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
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Vergewaltigung ist ein Gewaltverbrechen und keine triebtat!


      2016 ist das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten, das den Schutz der sexuellen
      Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch verbessert.

      Juristisch gesehen ist seit dieser Änderung des § 177 des Strafgesetzbuches (siehe
      Anhang) ein sexueller Übergriff bereits strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen
      einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an ob eine betroffene Person sich
      körperlich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr das nicht möglich war.
      Somit werden alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt.

      Des Weiteren können nach dem neuen Gesetz sexuelle Übergriffe gegen Menschen
      mit Behinderung stärker bestraft werden.

      Neu aufgenommen wurde auch der Straftatbestand der sexuellen Belästigung, wodurch auch
      Übergriffe strafbar sind, die bisher auf Basis der sexuellen Beleidigung bearbeitet wurden.



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