Page 8 - FrauenNotruf Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
P. 8

Die Mitarbeiterinnen des FrauenNotrufs sind für Sie da. Mit uns können Sie über alle
      Probleme sprechen, die sich aus der Gewalterfahrung ergeben. Wir hören Ihnen zu und
      beraten Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Niemand wird Sie drängen,
      sich auf ein gerichtliches Verfahren einzulassen, wenn Sie dies nicht wollen, oder wenn Sie
      sich der Situation nicht gewachsen fühlen. Die Gespräche sind für Sie kostenlos und auf
      Wunsch anonym.

      • Medizinische Versorgung
      Gehen Sie so bald wie möglich zu einer Frauenärztin/einem Frauenarzt. Auch wenn es Ihnen
      schwerfällt, waschen Sie sich möglichst nicht vor dem Arztbesuch. Eine Person Ihres Vertrauens
      oder eine Mitarbeiterin des FrauenNotrufs kann Sie zur ärztlichen Untersuchung begleiten.

      Der ärztliche Bericht ist vor Gericht ein wichtiger Beweis dafür, dass eine Vergewaltigung
      stattgefunden hat. Auch wenn Sie nicht vorhaben, den Täter sofort anzuzeigen (eine Anzeige
      ist auch nach längerem zeitlichen Abstand zur Tat noch möglich), sollten Sie auf dieses
      Beweismittel nicht verzichten.
                              FRauEnäRtzlIchE untERSuchunG


      8
   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12   13