Page 13 - FrauenNotruf Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
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Eine erste juristische Beratung erhalten Sie bei entsprechend geringem Einkommen,
wenn Sie sich zuvor bei der Rechtsantragsstelle Ihres zuständigen Amtsgerichts einen
Berechtigungsschein ausstellen lassen. Sie müssen dann i.d.R. nur einen geringen
Betrag (15,- €) für das erste Gespräch zahlen. Sie sind nicht verpflichtet, sich nach
der Beratung weiter von der Anwältin vertreten zu lassen.
• Ihre Rechte im Prozess
Sie haben zur aktiven Teilnahme im Verfahren die Möglichkeit als Nebenklägerin aufzutreten.
Als Nebenklägerin haben Sie das Recht, während des gesamten Prozesses im Gerichtssaal
anwesend zu sein. Ob sich dies empfiehlt, sollte vorher mit der Anwältin besprochen werden.
Die Anwältin wird als Ihre Vertreterin Ihre Rechte als Verletzte wahren und auf opferschonende
Vernehmungen achten. Sie hat z. B. ein Fragerecht, kann Beweisanträge stellen und
Anregungen geben, ZeugInnen benennen, in Ihrem Sinne plädieren und Ähnliches.
Der Antrag auf Zulassung der Nebenklage kann in einem Vergewaltigungsverfahren bereits im
Ermittlungsverfahren gestellt werden und somit ein anwaltlicher Beistand kostenfrei bestellt
werden. Damit ist eine frühzeitige juristische Unterstützung gewährleistet.
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