Page 12 - FrauenNotruf Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
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Sie haben das Recht, von einer Vertrauensperson oder
       einer Mitarbeiterin des Frauennotrufs zur Vernehmung begleitet
       zu werden.



      Lesen Sie nach der Vernehmung das Protokoll in Ruhe durch und unterschreiben Sie nur, wenn
      es hundertprozentig richtig ist. Achten Sie besonders darauf, dass Ihre eigenen Formulierungen
      protokolliert wurden. Lassen Sie sich die Vorgangsnummer des eingeleiteten Verfahrens geben.

      Lassen Sie sich bei der Entscheidung für bestimmte rechtliche Schritte am besten anwaltlich
      beraten. Der FrauenNotruf kann Ihnen erfahrene Anwältinnen benennen und
      informiert Sie über den Prozessablauf und Ihre Handlungsmöglichkeiten im Verfahren.

      Eine Anwältin kann sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen können,
      die Strafakten für Sie einsehen und Einfluss auf das Verfahren nehmen.




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