Page 14 - FrauenNotruf Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
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Zur aktiven Teilnahme und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte,
       empfiehlt der FrauenNotruf sich dem Verfahren als nebenklägerin
       anzuschließen und sich hier durch eine Anwältin/einen Anwalt
       vertreten zu lassen.




      • Psychosoziale Prozessbegleitung
      Sie können in jedem Stadium des Verfahrens das zusätzliche Angebot der Psychosozialen
      Prozessbegleitung nutzen. Dies ist eine besonders intensive Form der Unterstützung durch
      qualifizierte Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle FrauenNotruf.


      Wir informieren sie gerne über diese Möglichkeit.







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