Page 11 - FrauenNotruf Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
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• Was Sie bei der Erstattung einer Anzeige wissen sollten
      Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gehören zu jenen Delikten, bei denen die Polizei von
      Amts wegen verpflichtet ist zu ermitteln. Einmal gemachte Angaben bei einer Anzeige können
      aus diesem Grund nicht mehr von Ihnen zurückgezogen werden, sie sind unwiderruflich. Wenn
      Sie eine Anzeige erstatten wollen, sollten Sie folgendes beachten:

      •  Vernichten Sie keine Beweismittel und verändern Sie möglichst nicht den Tatort.
      •  Fertigen Sie, wenn möglich, ein Gedächtnisprotokoll mit allen Einzelheiten des Tathergangs,
        einer Täterbeschreibung, Zeugen usw. an.
      •  Erstatten Sie die Anzeige baldmöglichst. Die Polizei hat dann größere Chancen,
        die Spuren zu sichern und den Täter zu überführen.


      Sie können die Vergewaltigung sowie die damit verbundene Körperverletzung und
      Beleidigung direkt bei der Kriminalpolizei anzeigen oder über die Telefonnummer 110 einen
      Streifenwagen rufen. Es werden dann Beamte/Beamtinnen der Schutzpolizei zu Ihnen kommen.

      tElEFonnummER 110


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