Page 23 - FrauenNotruf Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
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(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei
      Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf
      Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf
      Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

      Fassung aufgrund der Änderung des Strafgesetzbuches vom 04.11.2016 -
      Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung



       herausgeberin:
       FrauenNotruf Saarland                      5. und überarbeitete Auflage
       Beratung für vergewaltigte                 aktualisiert im Oktober 2018
       und misshandelte Frauen                    Inhaltliche Gestaltung der
                                                  aktuellen Auflage: Anja Graj-Lauer
       Diese Broschüre enthält Auszüge aus:       Grafische Gestaltung: Ideen-Agentur,
       Vergewaltigung – wie kann ich mich wehren   Riegelsberg
       (Frauenamt der Stadt Köln)                 Druck: Blattlaus, Saarbrücken




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