Page 23 - FrauenNotruf Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
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(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Fassung aufgrund der Änderung des Strafgesetzbuches vom 04.11.2016 -
Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
herausgeberin:
FrauenNotruf Saarland 5. und überarbeitete Auflage
Beratung für vergewaltigte aktualisiert im Oktober 2018
und misshandelte Frauen Inhaltliche Gestaltung der
aktuellen Auflage: Anja Graj-Lauer
Diese Broschüre enthält Auszüge aus: Grafische Gestaltung: Ideen-Agentur,
Vergewaltigung – wie kann ich mich wehren Riegelsberg
(Frauenamt der Stadt Köln) Druck: Blattlaus, Saarbrücken
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