Sexuelle Ausbeutung in der Kindheit, vor allem, wenn sie im Kindesalter verschwiegen oder nicht gesehen wurde, kann weitreichende Folgen haben. Oft wird das Erlebte verdrängt und kommt erst später im Erwachsenenalter wieder ins Bewusstsein. Um diese frühen Traumatas zu bewältigen hilft es, im ersten Schritt darüber zu reden.

In der Beratung des Frauennotrufs hören wir Ihnen zu und unterstützen Sie. Dabei können Sie selbst entscheiden, worüber Sie sprechen möchten. Auch wenn Sie persönlich von rechtlichen Schritten absehen wollen, können Sie unsere Beratungsstelle nutzen. Die Gespräche sind für Sie kostenlos und auf Wunsch anonym.

 

Sexueller Missbrauch sind alle sexuellen Handlungen, die an Kindern und Jugendlichen vorgenommen werden. Er findet in einer Situation der Abhängigkeit und mithilfe von Täuschung, Drohung, Gewalt oder Ausnutzen des Vertrauensverhältnisses oder der Wehrlosigkeit statt. In den meisten Fällen sind die Täter keine Fremden, sondern Bekannte oder Familienangehörige.

Nicht jeder sexuelle Missbrauch muss auch körperlicher Art sein. Es fallen zahlreiche Handlungen darunter, z.B.:

  • Lüsterne Blicke, zweideutige Anspielungen und Aufforderungen (z.B. sich auszuziehen)
  • Erniedrigende Bemerkungen über den Körper oder die Geschlechtsreife des Kindes
  • Berührungen, das Zeigen pornographischer Bilder oder Filme, fotografieren oder filmen des nackten Kindes
  • Selbstbefriedigung vor dem Kind oder durch Reiben an dem Kind
  • Sich von dem Kind anfassen und/ oder mit der Hand oder dem Mund befriedigen zu lassen
  • Vergewaltigung

Jeder Missbrauchsfall ist unterschiedlich, doch immer liegt die Schuld bei den Tätern und nicht bei den Kindern!

Für Kinder und Jugendliche ist sexueller Missbrauch eine schwere Verletzung ihrer persönlichen Grenzen und des Vertrauensverhältnis zu einem Erwachsenen, insbesondere wenn der Täter ihnen nahe steht. Gefühle wie Verwirrung, Scham, Ohnmacht und Angst vor weiteren Übergriffen oder Entdeckung sind häufig die Folge.

Oft wird dem Kind von dem Täter eingeredet, dass seine Taten normal und eine Zeichen von Liebe und Zuneigung sind. Insbesondere bei familiären Beziehungen zu dem Täter kann die Übergehung des Willens und der Missachtung der körperlichen Grenzen eines Kindes starke Verunsicherung, Selbstzweifel oder auch Selbsthass sowie Schuld- und Schamgefühle zur Folge haben. Gegensätzliche Gefühle wie Zuneigung und Ekel oder Angst sind häufig angesichts des Vertrauensbruchs einer Person, zu dem das Kind in struktureller und emotionaler Abhängigkeit steht.

Jede Reaktion und jedes Gefühl infolge sexuellen Missbrauchs ist angemessen!

Sexueller Missbrauch wird von den Tätern geheim gehalten, die Opfer trauen sich meist aufgrund von Drohungen, Gewalt oder Schuld- und Schamgefühlen nicht, von dem Missbrauch zu sprechen. Dazu kommt die Angst, dass einem nicht geglaubt wird.

Erwachsene, die in ihrer Kindheit missbraucht wurden, finden oft erst spät den Mut über den Missbrauch zu sprechen. Erinnerungen können auch lange Zeit nach dem Missbrauch wieder hoch kommen.

Viele erwachsene Missbrauchsopfer leiden unter Folgen des Missbrauchs, die sich schwerwiegend auf ihre Persönlichkeit und Lebensqualität auswirken können. Viele Frauen leiden unter Depressionen, Schlaf- oder Essstörungen, Angstzustände, Misstrauen. Die Wahrnehmung der eigenen Gefühle und eigenen Sexualität kann gestört sein, was zu Problemen in der Beziehung zu einem Partner führen kann.

Sie können als von sexueller Ausbeutung betroffene Frau verschiedene Unterstützungsleistungen vom Staat beantragen, z.B. über das Opferentschädigungsgesetz oder den „Fonds Sexueller Missbrauch“. Bei der Ausfüllung des Antrages können wir Sie gerne unterstützen.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist strafbar (§§ 176 und 182 StGB). Die Straftaten des sexuellen Missbrauchs sind Offizialdelikte, d.h. die Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, zu ermitteln, wenn sie von der Straftat erfahren. Das bedeutet, dass eine Anzeige nicht ohne weiteres zurückgezogen werden kann. Der Schritt sollte gut überlegt sein, insbesondere weil das Strafverfahren eine große Belastung darstellen kann. Für manche Frauen ist ein Gerichtsverfahren aber auch ein erheblicher Schritt in der Bewältigung des erlebten Missbrauches.

Die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch sind unterschiedlich lang. Sie beginnen jedoch frühestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres zu laufen. Schwere Fälle des Missbrauchs können noch bis zu 20 Jahren nach der Tat angezeigt und verfolgt werden.