Stalking oder auch Psychoterror fällt unter psychische Gewalt. Die Folgen können ein weitreichendes Ausmaß haben. Reden Sie mit vertrauten Personen über Ihre Situation. Auch Öffentlichkeit kann schützen. 

Das Aufsuchen der Beratungsstelle kann entlastend sein. HIer werden Sie unterstützt, über mögliche Maßnahmen informiert und es können weitergehende Hilfen wie z.B. eine Rechtsanwältin vermittelt werden.

Stalking (engl.) bedeutet wörtlich "Anschleichen, Anpirschen". Der Begriff steht für das fortgesetzte Verfolgen, Belästigen und Terrorisieren eines Mitmenschen. Stalking bedeutet ein massives Eindringen in den persönlichen und privaten Lebensbereich und eine Verletzung der Privatsphäre einer Frau.

Stalking kann viele Formen annehmen:

  • Psychoterror oder sog. "Liebeswahn"
  • Zahlreiche Telefonanrufe im Büro oder privat, oft zu den unmöglichsten Zeiten. Die Anrufe werden i.d.R. im Laufe der Zeit drohender, diskriminierender und beleidigender Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
  • Verleumdung, Beleidigung
  • häufige Präsenz des Verfolgers in der Nähe des Opfers, ständiges Auflauern und Nachfolgen 
  • Geschenke, "Liebesbriefe", später häufig umschlagend in Beleidigungen und Drohungen
  • Zahlreiche E-Mails und Mailbomben mit z.B. obszönen Inhalten (Cyberstalking)
  • Gewalttätige und sexuelle Übergriffe

Ein solches Verhalten ruft bei vielen Frauen Hilflosigkeit, Ohnmacht und Angst hervor.

Überwiegend sind Frauen Opfer und die Täter männlich. Die Täter können Fremde sein, meistens sind sie den Opfern jedoch bekannt. Oftmals sind es Ex-Partner, die eine Trennung oder Zurückweisung nicht akzeptieren.

Festzuhalten bleibt, dass Stalking nichts mit Liebe zu tun hat. Es geht um Aufmerksamkeit, Kontrolle und Macht!

Stalking ist kein harmloses Verhalten, durch das man sich geschmeichelt fühlen soll. Die psychischen und körperlichen Folgen für Betroffene sind schwerwiegend, sie reichen von Angst, Hilflosigkeit, Verzweiflung, Wut bis zu Depression, Suizidgedanken, Ess- und Schlafstörungen. Wenn es sich bei dem Täter um einen Ex-Partner handelt, kommen häufig Gefühle wie Scham oder Selbstzweifel hinzu. Außerdem hat Stalking weitreichende Auswirkungen auf die Lebensqualität. Viele Frauen leben in ständiger Angst vor einem Zusammentreffen mit dem Stalker und meiden daher viele Orte.

Wenn Sie bedroht oder verfolgt werden, so rufen Sie die Polizei.

Jeder Fall von Stalking ist unterschiedlich und es existiert keine „richtige“ Strategie um dagegen vorzugehen. Bei manchen Frauen hilft es, wenn sie dem Stalker sehr früh mitteilen, dass sie keinen Kontakt zu ihm wünschen und anschließend nicht mehr auf Kontaktaufnahmen reagieren.

Verschwenden Sie nicht ihre Kraft darauf, das Verhalten und die Motive des Stalkers zu verstehen, sondern konzentrieren Sie sich auf ihre eigenes Befinden und ihre Sicherheit! Sprechen Sie auch mit Personen ihres Vertrauens über ihre Gefühle.

Egal ob sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen oder ablehnen, sollten Sie alle Beweise sichern, z.B. Briefe, SMS, E-Mails etc. Auch kann es helfen, mit FreundInnen und NachbarInnen über ihre Situation zu reden, sodass diese keine Informationen von Ihnen weitergeben. Es kann auch ein Stalking-Tagebuch geführt werden, um in juristischen Verfahren den Verlauf des Stalking genau wiedergeben zu können.

Bei allen Vorgehensweisen ist es wichtig, abzuwägen, welche Vorteile und Risiken sie bergen. So kann ein gerichtliches Kontaktverbot in manchen Fällen das Risiko erhöhen, dass der Stalker gewalttätig wird. Auch ist die Hilfe einer Anwältin zu empfehlen, sollten juristische Schritte eingeschlagen werden.
Der Frauennotruf kann Sie in ihrer Situation unterstützen. Wenn Sie Zweifel haben, ob und wie Sie sich gegen den Stalker wehren können oder sollen, helfen wir Ihnen bei der Entscheidung. Wir können Sie auch weitergehend informieren und an eine Anwältin weitervermitteln.

Manche Frauen entscheiden sich dafür, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, eine einstweilige Anordnung oder eine Maßnahme des Gewaltschutzgesetzes bei Gericht zu beantragen.

Das Gewaltschutzgesetz bietet im Fall von Stalking die Möglichkeit einer gerichtlichen Schutzanordnung, durch die dem Stalker z.B. verboten werden kann, sich bestimmten Orten wie der Wohnung oder dem Arbeitsplatz zu nähern oder generell Kontakt aufzunehmen (§ 1 GewSchG). Wenn der Stalker sich nicht an die Anweisung hält, macht er sich strafbar (§ 4 GewSchG). Tritt dieser Fall ein, sollte die Polizei gerufen werden.

Stalking ist nach § 238 StGB als sog. Nachstellung strafbar. Dabei muss das Nachstellen unbefugt und beharrlich, d.h. gegen den Willen des Opfers und wiederholt, geschehen sein. Strafbar ist nicht eine einzelne Tat, sondern das Gesamtverhalten, welches z.B. aus dem Aufsuchen räumlicher Nähe, Kontaktaufnahme mithilfe von Kommunikationsmitteln oder Bedrohung zusammengesetzt sein kann.

Seit 2017 hat sich zudem die Gesetzeslage geändert, die Straftat hat sich von einem Erfolgs- zu einem Eignungsdelikt gewandelt. Das heißt, dass sich ein Täter bereits strafbar macht, wenn sein Verhalten dazu geeignet wäre, die Frau zu schädigen. (Vorher musste er mit seinem Verhalten Erfolg haben, die Frau musste bereits einen Schaden davontragen).