Unter der Telefonnummer (0681) 844 944 erfahren Sie rund um die Uhr, wo Sie im Notfall vertrauliche Hilfe in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie die Tat anzeigen wollen, wenden Sie sich direkt an die Polizei. Ansprechpersonen erreichen Sie
- telefonisch unter 0681-962-2133 sowie
- in jeder Polizeidienststelle.

Was ist für die Spurensicherung - mit und ohne Polizei - wichtig

Die Untersuchung sollte möglichst zeitnah nach der Tat erfolgen. Wenn es für Sie möglich ist, verzichten Sie darauf, die getragene Kleidung zu wechseln und zu duschen. Bewahren Sie benutzte Hygieneartikel (Tampons, Slipeinlagen, Taschentücher etc.) sowie beschädigte und verschmutzte Kleidung möglichst luftdurchlässig auf und bringen Sie diese zur medizinischen Untersuchung mit.

Sofort zur Polizei oder lieber noch warten?

Bei Sexualstraftaten stellt sich immer die Frage einer Anzeigenerstattung. Grundsätzlich ist eine polizeiliche Anzeige sorgfältig zu erwägen, denn durch sie kann unmittelbar nach der Tat eine umfängliche Beweissicherung sowie die Strafverfolgung eingeleitet werden.

Vertrauliche Spurensicherung ohne Anzeige

Wenn die Frage nach einer sofortigen Anzeige für Sie mit Angst verbunden ist, Sie unsicher sind und daher unmittelbar nach der Tat (zunächst noch) keine Anzeige erstatten wollen, haben Sie die Möglichkeit, die Spuren der Tat von einer Ärztin bzw. von einem Arzt "vertraulich" sichern zu lassen.
Nach vertraulicher Spurensicherung können Sie selbstbestimmt und ohne zeitlichen Druck entscheiden, ob Sie sofort Anzeige erstatten oder sich für diese Entscheidung noch Zeit nehmen wollen. Eine Anzeige ohne Ihre Zustimmung erfolgt nicht. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Fragen Sie - wenn Sie noch keine Anzeige erstatten wollen - bei der medizinischen Untersuchung nach der vertraulichen Spurensicherung.

Wir sichern vertraulich die Spuren der Tat. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Anzeige erstatten

Wenn Sie sich für eine Spurensicherung ohne Anzeige bei der Polizei entscheiden, werden Beweismittel der Tat "vertraulich" - also ohne die Bekanntgabe Ihres Namens - gesichert.
Erst wenn Sie sich für eine Anzeige entschieden haben, können die vertraulich gesicherten Spuren von der Polizei für die Strafverfolgung verwendet werden. Sie haben so auch noch nach Jahren eine qualifizierte und gerichtsverwertbare Grundlage für die Einleitung rechtlicher Schritte.

Vertraulich Spuren sichern - Wie geht das?

Die für eine eventuelle Strafverfolgung wichtigen und gesicherten Spuren werden mit einer Chiffre - ohne Ihre persönlichen Daten - für die Dauer von 10 Jahren vertraulich gelagert. Ihr Name und die gesicherten Beweise werden nicht an die Polizei bzw. an Dritte weitergegeben. Für die Ärztin bzw. den Arzt besteht keine Anzeigepflicht. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht. Damit ist sichergestellt, dass nichts gegen Ihren ausdrücklichen Willen geschieht. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
Sollten Sie sich nach erfolgter vertraulicher Spurensicherung innerhalb der nächsten 10 Jahre für eine Strafanzeige bei der Polizei entscheiden, ist es ausreichend, wenn Sie im Rahmen der Anzeigenerstattung bei der Polizei angeben, wann und bei welchem Arzt bzw. welcher Ärztin oder in welcher Klinik die Spuren gesichert wurden.
Wenn Sie sich gegen eine Anzeigenerstattung entscheiden, werden die gelagerten Spuren nach 10 Jahren vernichtet.