Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsrecht von PatientInnen

Ärztliche Mitteilungspflicht nach Gewalt aufgehoben - Mitteilung nach §294a SGB V für Fälle von Misshandlung und sexueller Gewalt gegen Erwachsene nur noch mit Einverständnis der Patienten*innen/ oder Betroffenen 

Berlin, den 10.4.2017 I Am 16.2.2017 hat der Bundestag entschieden:  Die ärztliche Mitteilungspflicht an Krankenkassen wird für Fälle physischer und psychischer Misshandlung und sexueller Gewalt gegen Erwachsene aufgehoben, bzw. an die Einwilligung der Patient*in  gebunden. Die neue Regelung tritt am 11.4.2017 in Kraft (Bekanntgabe am 10.4.17, Bundesgesetzblatt).

Mit dieser Entscheidung wurde das jahrelange Ringen um die Abschaffung der Mitteilungspflicht bei sexueller und häuslicher Gewalt beendet. Bereits 2014 hatten BIG e.V. und S.I.G.N.A.L. e.V. auf mögliche negative Folgen der Mitteilungspflicht für Betroffene und für Gesundheitsfachkräfte hingewiesen: fehlende Vertraulichkeit in der Beziehung zwischen Ärzt*in und Patient*in, erneute oder eskalierende Gewalthandlungen, Gefährdung des Genesungs- und Behandlungserfolgs sowie das Verhindern von  Intervention und Unterstützung. Die Forderung nach Abschaffung der Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen in Fällen häuslicher und sexueller Gewalt formulierten u.a. die Gesundheitsministerkonferenz, der Deutsche Ärztetag, der Berufsverband der Frauenärzte, der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), Terre des Femmes e.V., Weibernetz e.V. und der bff, Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe.

S.I.G.N.A.L e.V. und BIG e.V. begrüßen die Neufassung des § 294a SGB V. Sie betonen: Gesundheitsfachkräfte und Betroffenen gewinnen an Sicherheit und Klarheit. Statt „Ich muss Ihre Krankenkasse informieren, dass diese Verletzungen von Ihrem Ehemann verursacht wurden“ gilt zukünftig uneingeschränkt: „Ich unterliege der Schweigepflicht. Ohne ihr Einverständnis werde ich niemanden darüber informieren, von wem Sie verletzt wurden. Sie können offen mit mir sprechen“.  Diese Klarheit betont die Schweigepflicht von Ärzt*innen. Sie ist entscheidend für eine gelingende Intervention bei häuslicher und sexualisierter Gewalt und für eine adäquate gesundheitliche Versorgung und Unterstützung der Betroffenen.
  
Karin Bergdoll, AKF: „Die neue Regelung stärkt das informelle Selbstbestimmungsrecht von Patient*innen. Gewalterfahrungen gehen mit Ohnmachtsgefühlen und Fremdbestimmung einher. Die Kontrolle wieder zu erhalten über das, was geschieht, ist von hoher Bedeutung für die Bewältigung der erfahrenen Gewalt. Ärzt*innen und Therapeut*innen können dazu - nun endlich auch rechtlich abgesichert - wesentlich beitragen.“ 
Katja Grieger, bff - Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe: „Wir begrüßen die neue Regelung und möchten betonen, dass die Mitteilungspflicht wirklich bei allen gesundheitlichen Schäden, die Folge von sexueller, körperlicher und emotionaler Gewalt sind, aufgehoben worden ist. Gerade die psychischen Misshandlungen werden in ihrem Ausmaß und ihren massiven Auswirkungen für die Betroffenen oft unterschätzt.“ 

S.I.G.N.A.L. e.V. und BIG e.V. möchten zur Umsetzung der Neuregelung beitragen. Das Wissen um die Abschaffung der Mitteilungspflicht ist nicht nur für Ärzt*innen und Therapeut*innen als Adressant*innen des §294a SGB V von Bedeutung. Auch Einrichtungen, die mit Betroffenen von Misshandlung und sexueller Gewalt im Kontakt sind, benötigen die Information  – sie können  Betroffene aufklären und darin bestärken, mit Ärzt*innen und Therapeut*innen* offen über die erlittene Gewalt zu sprechen. 
 
Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen:
 
S.I.G.N.A.L. e.V.  Karin Wieners Sprengelstr. 15, 13353 Berlin T. 030 - 275 95 353 wieners@signal-intervention.de 

BIG e.V.  Wiebke Wildvang Durlacher Str. 11a, 10715 Berlin T. 030 - 617 09 100 wildvang@big-koordinierung.de 

 
Weitere Informationen zum Thema: www.signal-intervention.de/index.php